Zusammen mit der neuen Gebührenregelung für den Winterdienst schlägt die Stadtverwaltung eine Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung vor. Eine wichtige Änderung ist dabei für Grundstückseigentümer vorgesehen, deren Straßen vom Kehr- und Winterdienst ausgenommen sind.
Meist handelt es sich bei diesen gebührenbefreiten Bereichen um reine Anliegerstraßen. Bisher sind die Grundstückseigentümer in solchen Fällen nach der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, neben einem ein Meter breiten Streifen auf dem Gehweg auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von Schnee zu räumen. „Hier handelt es sich um eine Bestimmung aus älteren Mustersatzungen, die wir in Dormagen übernommen haben“, erläutert Steueramtsleiterin Regina Herbertz. Im vergangenen Winter sorgte diese Regelung für viele Fragen bei den betroffenen Eigentümer, da sie nicht wussten, wohin mit den Schneemengen auf der Straße. Zahlreiche Bürger fühlten sich mit dieser Aufgabe auch überlastet.
Das Steueramt hat deshalb die Satzung an dieser Stelle noch einmal überprüft. Das Ergebnis: „Nach heutiger Rechtsprechung ist es den Anwohnern nicht mehr zumutbar, die gesamte Fahrbahn zu räumen“, so Regina Herbertz. Wenn der Winterdienst auf die Bürger übertragen ist, haben sie nach dem nun vorliegenden Satzungsentwurf lediglich dafür zu sorgen, dass in der Verlängerung von Gehwegen ein Übergang für die Fußgänger auf der Fahrbahn gestreut wird. Auch Querungshilfen oder gekennzeichnete Fußgängerüberwege müssen von den Anwohnern in dem Fall gestreut werden. Ist kein Bürgersteig vorhanden, sind die Anwohner verpflichten, auf der Fahrbahn einen ein Meter breiten Streifen für die Fußgänger von Schnee freizuhalten. „Mit dieser Neuregelung möchten wir den nachvollziehbaren Anliegen vieler Bürger nachkommen“, so Regina Herbertz.
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