Bei einer Kontrolle des 50-jährigen Fahrers, dessen Atem deutliche nach Alkohol roch, ergab der Alkoholtest einen Wert, der über dem gesetzlich Erlaubten lag. Auf der Wache entnahm ein Arzt dem Autofahrer aus der Schweiz eine Blutprobe.
Der schweizerische Führerschein wurde sichergestellt. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
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