Grevenbroich (dapd-nrw). Darauf einigten sich die Eltern des Jungen nach eigenen Angaben mit der Klinik. Die Eltern hatten den ungewöhnlichen Fall Ende 2010 öffentlich gemacht.
Demnach war der Junge bei einer Routine-Operation vom OP-Tisch gefallen. Die behandelnden Ärzte hatten den Vorfall jedoch zunächst verschwiegen und den Jungen nach Hause geschickt. Das Kind habe daraufhin in den Tagen nach der Operation lethargisch und schläfrig gewirkt, sagten die Eltern des Jungen. Der Achtjährige habe sich überhaupt nicht konzentrieren können.
Experten der Uniklinik Düsseldorf hätten schließlich einen Schädelbruch und Hirnblutungen festgestellt. Körperliche und geistige Behinderungen sowie Lebensgefahr seien damals nicht ausgeschlossen worden, sagte der Rechtsanwalt der Familie, Tilman Förster. Erst nachdem man die Praxisklinik in Grevenbroich mit den Vorwürfen konfrontiert habe, sei dort der Vorfall eingeräumt worden. Ein solches Verhalten sei in keinem Fall zu tolerieren, so Förster.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte zwischenzeitlich gegen den verantwortlichen Anästhesisten ermittelt. Laut Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff wurden die Ermittlungen jetzt eingestellt, weil sich die Eltern zwischenzeitlich mit der Klinik auf eine Schmerzensgeldzahlung geeinigt haben.
Noch nicht abgeschlossen ist der Fall dagegen für die Ärztekammer Nordrhein. Sprecher Robert Schäfer sagte, der Vorstand der Ärztekammer werde entscheiden, welche Konsequenzen auf den Mediziner zukommen. Es sei nicht auszuschließen, dass er gegen seine Sorgfalts-Pflichten verstoßen und zudem einen Aufklärungsverstoß begangen habe. Möglich sei ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dem Jungen geht es inzwischen wieder gut.
dapd
Demnach war der Junge bei einer Routine-Operation vom OP-Tisch gefallen. Die behandelnden Ärzte hatten den Vorfall jedoch zunächst verschwiegen und den Jungen nach Hause geschickt. Das Kind habe daraufhin in den Tagen nach der Operation lethargisch und schläfrig gewirkt, sagten die Eltern des Jungen. Der Achtjährige habe sich überhaupt nicht konzentrieren können.
Experten der Uniklinik Düsseldorf hätten schließlich einen Schädelbruch und Hirnblutungen festgestellt. Körperliche und geistige Behinderungen sowie Lebensgefahr seien damals nicht ausgeschlossen worden, sagte der Rechtsanwalt der Familie, Tilman Förster. Erst nachdem man die Praxisklinik in Grevenbroich mit den Vorwürfen konfrontiert habe, sei dort der Vorfall eingeräumt worden. Ein solches Verhalten sei in keinem Fall zu tolerieren, so Förster.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte zwischenzeitlich gegen den verantwortlichen Anästhesisten ermittelt. Laut Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff wurden die Ermittlungen jetzt eingestellt, weil sich die Eltern zwischenzeitlich mit der Klinik auf eine Schmerzensgeldzahlung geeinigt haben.
Noch nicht abgeschlossen ist der Fall dagegen für die Ärztekammer Nordrhein. Sprecher Robert Schäfer sagte, der Vorstand der Ärztekammer werde entscheiden, welche Konsequenzen auf den Mediziner zukommen. Es sei nicht auszuschließen, dass er gegen seine Sorgfalts-Pflichten verstoßen und zudem einen Aufklärungsverstoß begangen habe. Möglich sei ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dem Jungen geht es inzwischen wieder gut.
dapd
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