Montag, 11. April 2011

Gesetzesänderung Kleinere Kennzeichen für Motorräder möglich

Gute Nachrichten für Motorradfahrer: Ab sofort sind kleinere Kraftradkennzeichen zugelassen. Möglich macht das eine Gesetzesänderung vom 4. April 2011. Wichtig für alle Zweiradfahrer: Ihre bisherigen Kennzeichen bleiben gültig. Wer sein Motorrad ummeldet, wieder oder neu anmeldet, bekommt ein kleineres Kennzeichen. Ebenso ist ein Umtausch von alten Kennzeichenschildern mit einer Kombination von 2 Buchstaben und 2 Zahlen auf die neue Kennzeichengröße für eine Gebühr von 4,10 Euro zuzüglich der Kosten für die neuen Schilder möglich.
Möglich wird die von vielen Motorradfahrern heiß ersehnte Änderung durch eine verkleinerte Schrift. Zwei Buchstaben und zwei Zahlen haben die neuen Kraftradkennzeichen zurzeit; zugelassen sind bis zu fünfstellige Kombinationen. Die Kennzeichen sind mindestens 180 Millimeter und maximal 220 Millimeter breit; ihre Höhe beträgt wie bisher 200 Millimeter.
Wer bei seiner alten Buchstaben- und Zahlenkombination bleiben will, profitiert nicht von dem kleineren Kennzeichen. "Das alte Kennzeichen kann im Wege des Bestandsschutzes behalten werden", so Klaus Schirm, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Kreises Neuss. "Der Motorradfahrer erhält jedoch kein neues, kleineres Schild, weil die alten zwei- und dreistelligen Kombinationen nicht auf dem neuen Format zulässig sind."
Denn in Zukunft werden nach der Gesetzesänderung Kennzeichen mit zwei oder drei Ziffern oder Buchstaben nur für Import-Pkw, Oldtimer und Sportwagen vergeben.

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