presseportal.de Neuss (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Kriminalpolizei
Mit unserer Pressemitteilung vom 27.03., 10.02, berichteten wir über das Auffinden einer leblosen Person auf dem Neusser TüV-Platz am Derendorfweg. Gegen 05.15 Uhr gab am Sonntag (27.03.) ein Zeuge den Hinweis auf den toten Mann. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 59 Jahre alt gewordenen Deutschen mit vietnamesischer Herkunft. Der Leichnam wies massive Kopfverletzungen auf.
Die zwischenzeitlich durchgeführte Obduktion hat ergeben, dass der Tod durch massive Gewalteinwirkung auf den Kopf und den Oberkörper des Opfers verursacht wurde.
Bei der Tatortarbeit fanden die Ermittler an der Rückseite des TüV-Gebäudes eine Geldbörse ohne Geld und mit Blutanhaftungen. Am Tatort konnten außerdem Fingerspuren gesichert werden.
Das Opfer lebte seit etwa einem Jahr im Obdachlosenmilieu und hatte offensichtlich erhebliche Alkoholprobleme. Der Mann war verheiratet und hatte drei Kinder. Auch aufgrund psychischer Auffälligkeiten ging der Kontakt zu seiner Familie verloren.
Zuletzt übernachtete er häufiger in einem etwa 150 Meter vom Tatort entfernten Männerwohnheim am Derendorfweg. Für die Nacht von Samstag auf Sonntag erhielt der Verstorbene für die Einrichtung ein beschränktes Hausverbot, weil er dabei entdeckt worden war, wie er offensichtlich in Diebstahlsabsicht den Rucksack eines Mitbewohners durchsucht hatte. Aus diesem Grund hielt er sich vermutlich im Eingangsbereich des Technischen Überwachungsvereins auf.
Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich erste Verdachtsmomente gegen zwei 18 und 37 Jahre alte Männer, die ebenfalls häufiger zu den Bewohnern des Männerwohnheimes gehörten. Der 37-jährige Sven K. ist der Heimbewohner, dessen Rucksack vom späteren Opfer durchsucht worden war. Von dem 18-jährigen Denis E. wurde bekannt, dass er in der Vergangenheit den Verstorbenen häufiger körperlich angegriffen und ihm mehrfach Bargeld entwendet hatte. Beide Männer sind in der Vergangenheit wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten hinreichend in Erscheinung getreten. Als weiterhin bekannt wurde, dass die Tatverdächtigen am Samstag Abend plötzlich über Bargeld verfügten und für die anderen Mitbewohner Bier, Schnaps und Wein gekauft und dabei geäußert hatten, dass die Feier vom "Vietnamesen" finanziert werde, erhärte sich der Tatverdacht. Auch die Angaben des Pförtners im Heim passte in das sich verfestigende Täterbild. Er gab an, dass das spätere Opfer trotz des Hausverbotes am Samstag, gegen 20.30 Uhr, am Heim erschien und darauf hinwies, dass der 18-jährige ihm 190 € gestohlen habe. Danach verließ er das Heimgelände wieder.
Der 37-jährige Tatverdächtige verhielt sich am Abend während seines Aufenthaltes im Männerwohnheim zunehmend aggressiv. Er musste die Unterkunft gegen 00.30 Uhr verlassen und ging in Begleitung des 18 Jahre alten Denis E.
Vor dem Hintergrund dieser Verdachtslage sollten die Tatverdächtigen vorläufig festgenommen werden, waren aber zunächst nicht auffindbar. Gegen 18.00 Uhr kehrten sie dann am Sonntag (27.03.) zum Wohnheim zurück und wurden von Polizeibeamten festgenomen. Bei den Vernehmungen gestanden die Männer und geben übereinstimmend an, dass der 18-jährige dem Opfer tatsächlich 190 € entwendet hatte. Von diesem Geld hat man die Getränke gekauft und in der Unterkunft gefeiert. Nach dem Hausverbot gegen Sven K. gingen Beide in Richtung TüV-Gelände und trafen hier auf das spätere Opfer. Zwischenzeitlich war der Entschluss gereift, weiteres Geld vom Opfer zu rauben. Hierbei wussten die Täter, dass der Verstorbene in der Vergangenheit immer wieder damit geprahlt hatte, über größere Bargeldsummen zu verfügen. Insbesondere in den Abendstunden hatte er häufiger vor Heimbewohnern sein Geld für alle gut sichtbar gezählt. Der 37-jährige wusste, dass der Getötete am Freitag noch über eine Bargeldsumme von 300 Euro verfügte.
Beim Zusammentreffen mit dem späteren Opfer haben die Täter, die dem 59-jährigen körperlich weit überlegen waren, das Portemonnaie des Mannes geraubt und anschließend massiv mit körperlicher Gewalt solange auf das Opfer eingeschlagen, bis sie sich sicher waren, dass der Tod auch eingetreten ist. Nach Angaben der Festgenommenen waren in der Geldbörse aber nur wenige Euro-Münzen.
Anschließend hat man sich mit dem Taxi zum Neusser Bahnhof fahren lassen und wollte mit dem Zug nach Venlo weiterreisen. Da zur Nachtzeit kein Zug mehr in die Niederlande fuhr, begab man sich zu einer Gaststätte nach Düsseldorf und fuhr von hier aus dann am Morgen nach Venlo. Hier konsumierte man Marihuana. Der 18-jährige hat auch eine geringe Menge des Betäubungsmittels nach Deutschland geschmuggelt. Danach suchte das Duo wieder das Männerwohnheim auf. Hier erfolgte die Festnahme.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beantragt Haftbefehle gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes und anschließendem Verdeckungsmordes. Sie werden heute noch einem Haftrichter vorgeführt.
Für weitere Auskünfte steht bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Staatsanwalt Christoph Kumpa (Telefon 0211/60252526) zur Verfügung.
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