Dienstag, 15. März 2011
POL-NE: Fahrerin hatte keinen Führerschein
presseportal.de Neuss - Hafengebiet (ots) - Das es sich bei dem TÜV - Gelände am Neusser Kirmesplatz um öffentlichen Verkehrsraum handelt, kann man an dieser Stelle gar nicht oft genug erwähnen. Immer wieder stellt die Polizei dort fest, dass Personen Fahrübungen ablegen, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. So auch am Montagnachmittag (14.03.2011). Gegen 16.30 Uhr sahen die Beamten des Neusser Verkehrsdienstes eine 18jährige Fahrerin in einem Audi, wie sie ihre Runden drehte und offensichtlich das Fahren übte. Noch bevor sie kontrolliert werden konnte, bemerkten die Beamten aber, dass der 18jährige Beifahrer auf den Fahrersitz wechselte und die junge Frau nun Beifahrerin war. Während der Fahrer bei der Kontrolle einen Führerschein vorweisen konnte, musste seine Partnerin dies verneinen. Beide erwartet nun eine Anzeige. Eine wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und die andere wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auf Straßen, Wegen oder Plätzen, die von jedermann frei zugänglich sind und die nicht durch Sperren den Zugang verhindern handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, in dem die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten. Wer das Fahren üben möchte, der sollte sich an speziell dafür eingerichtete Örtlichkeiten begeben.
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Neuss-Hafengebiet,
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