Dienstag, 15. März 2011
Kaarst Ikea-Planung: Befangenheitsantrag zurückgewiesen
ngz-online.de Im Verfahren zur Überprüfung der Kaarster Entscheidung in Bezug auf die Rechtsberatungs- und Bauplanungsleistungen für das Ikea/Hüngert II-Gelände ist ein gegen die Vergabekammer gerichteter Befangenheitsantrag zurückgewiesen worden. Die Vergabekammer ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelt. Sie kann angerufen werden, wenn ein potentieller Anbieter – in diesem Fall eine Anwaltskanzlei aus Neckargemünd – bei einem europaweiten Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers mögliche Rechtsverstöße erkannt hat. Über die Urteilsfähigkeit der Kammermitglieder hat eine ebenfalls in Düsseldorf ansässige Vertretungskammer befunden. Die endgültige Entscheidung soll nun am 16. März fallen.
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