Der Beamte war mit einem Kollegen wegen einer Schlägerei zu einer Diskothek gerufen worden. Dort erklärte eine Gruppe Männer den Beamten, sie seien mit einer Pistole bedroht worden, und wiesen auf zwei flüchtende Männer. Auf einem nahen Supermarktparkplatz konnten die Beamten die beiden Männer einholen. Der wiederholten Aufforderung, sich den Beamten zu stellen, kam der 44-jährige Neusser im Gegensatz zu seinem Begleiter jedoch nicht nach. Laut Anklage fasste er sich an einen am Gürtel befestigten Waffenholster, worauf der 47-jährige Polizeibeamte schoss.
Allerdings stellte sich heraus, dass der Neusser keine Waffe trug, das Holster am Gürtel war leer. Der als erfahren geltende Polizeibeamte räumte im Ermittlungsverfahren den Sachverhalt grundsätzlich ein, sagte jedoch, er habe von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass ein Bauchschuss nicht nötig war, auch wenn der Beamte irrigerweise angenommen habe, der Flüchtende sei bewaffnet. Ein Termin für den Prozess vor dem Bonner Landgericht steht noch nicht fest.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen