Die Abschiebehaftanstalt liege nur 30 Meter von Schulen und Kindergärten entfernt. Steffens versicherte, der Landesregierung gehe es um eine Lösung, «die für die Bürger bestmögliche Sicherheit gewährleistet». Sie werde zum gegebenen Zeitpunkt auch mit den betroffenen Kommunalvertretern das Gespräch suchen und sie einbinden. Unnötige Unruhe zu stiften, helfe niemandem.
Zum Jahreswechsel tritt das neue Therapie-Unterbringungsgesetz in Kraft. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Entlassene Häftlinge können künftig auf Antrag der kommunalen Ordnungsbehörden in eine geschlossenen Einrichtung eingewiesen werden, wenn sie unter einer psychischen Störung leiden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009, wonach eine in Deutschland zuvor mögliche nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Wie viele und welche anderen Unterbringungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden, ist unklar.
Eine Entscheidung über den Unterbringungsort soll einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums zufolge voraussichtlich im Januar fallen.
Derzeit sind landesweit in den beiden Justizvollzugsanstalten Werl und Aachen 133 Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung untergebracht. In 16 Fällen musste infolge des europäischen Richterspruchs bereits die Freilassung angeordnet werden. Bis 2020 könnten 50 weitere Häftlinge folgen.
Zum Jahreswechsel tritt das neue Therapie-Unterbringungsgesetz in Kraft. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Entlassene Häftlinge können künftig auf Antrag der kommunalen Ordnungsbehörden in eine geschlossenen Einrichtung eingewiesen werden, wenn sie unter einer psychischen Störung leiden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009, wonach eine in Deutschland zuvor mögliche nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Wie viele und welche anderen Unterbringungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden, ist unklar.
Eine Entscheidung über den Unterbringungsort soll einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums zufolge voraussichtlich im Januar fallen.
Derzeit sind landesweit in den beiden Justizvollzugsanstalten Werl und Aachen 133 Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung untergebracht. In 16 Fällen musste infolge des europäischen Richterspruchs bereits die Freilassung angeordnet werden. Bis 2020 könnten 50 weitere Häftlinge folgen.
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