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Dormagen-Rheinfeld (ots) - Am Samstagabend (06.09.) kontrollierten
Polizeibeamte gegen 20:45 Uhr auf der Walhovener Straße einen
Fahrradfahrer. Dieser war, trotz Dunkelheit, ohne Licht unterwegs und
hielt eine Flasche Bier in der Hand. Während der Überprüfung des
45-jährigen Dormageners stellte sich heraus, dass er unter
Alkoholeinfluss stand. Ein Vortest beim Radler ergab einen Wert von über
2 Promille. Ein Bereitschaftsarzt entnahm ihm auf der Wache eine
Blutprobe. Der Dormagener wird sich demnächst wegen Trunkenheit im
Verkehr verantworten müssen.
Die alkoholisierte Teilnahme am
Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Stürze unter
Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren
Verletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die
Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6
Promille und mehr entzogen werden darf. Eine Geldstrafe, sowie die
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind die
weiteren Folgen.
Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass
sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3
Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so
genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall
o.ä.) gezeigt werden.
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