Dienstag, 9. September 2014

POL-NE: Radfahrer - Ohne Licht, aber mit Promille unterwegs

presseportal.de
Dormagen-Rheinfeld (ots) - Am Samstagabend (06.09.) kontrollierten Polizeibeamte gegen 20:45 Uhr auf der Walhovener Straße einen Fahrradfahrer. Dieser war, trotz Dunkelheit, ohne Licht unterwegs und hielt eine Flasche Bier in der Hand. Während der Überprüfung des 45-jährigen Dormageners stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Vortest beim Radler ergab einen Wert von über 2 Promille. Ein Bereitschaftsarzt entnahm ihm auf der Wache eine Blutprobe. Der Dormagener wird sich demnächst wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind die weiteren Folgen.
Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall o.ä.) gezeigt werden.

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