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Neuss (ots) - Am Donnerstag (4.9.), gegen 15:13 Uhr, riefen
Unfallzeugen Polizei und Rettungsdienst zu Hilfe. Ein 61-jähriger
Neusser war auf der Venloer Straße mit seinem Fahrrad gestürzt und hatte
sich eine blutende Kopfverletzung zugezogen. Nach medizinischer
Erstversorgung befragten ihn die Polizeibeamten zum Unfallgeschehen. Der
61-Jährige gab an, er sei auf dem Radweg der Venloer Straße, aus der
Innenstadt kommend, in Richtung Am Kivitzbusch gefahren. An der
Unfallstelle habe er einem Verkehrsschild nicht mehr ausweichen können
und sei dagegen gefahren. Ein möglicher Grund für den skurrilen Unfall
könnte die starke Alkoholisierung des Radfahrers gewesen sein. Der
gepustete Promillewert lag doppelt so hoch wie unter normalen Umständen
zulässig.
Es ist löblich, das Auto nach dem Genuss alkoholischer
Getränke stehen zu lassen. Aber auch beim Fahrradfahren hat der
Gesetzgeber Regelungen getroffen, um die Gefahren durch alkoholbedingte
Fahruntauglichkeit zu reduzieren.
Im vorliegenden Fall fertigte
die Polizei eine Anzeige gegen den betrunkenen Radler, denn er trat
selbst den Beweis an, dass er nicht mehr im Stande war, mit dem Fahrrad
am Straßenverkehr teilzunehmen ohne sich und andere zu gefährden.
Aber
auch ohne Alkohol kommt es gelegentlich zum Sturz mit dem Drahtesel,
sei es durch eigene Unachtsamkeit oder durch die anderer
Verkehrsteilnehmer. In solchen Situationen kann ein Fahrradhelm Leben
retten.
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