presseportal.de Neuss (ots) - Wie der Medienberichterstattung nach dem Neusser
Schützenfest zu entnehmen war, gab es sowohl beim Komitee des Neusser
Bürgerschützenvereins als auch bei drei Rechtsanwälten, die aktiv am
Schützenfest teilgenommen haben, Irritationen über polizeiliche
Maßnahmen. Durchgeführte Videoaufnahmen beim sogenannten Wackelzug am
Abend des 27.08. waren Anlass für ein Schreiben der Rechtsanwälte an
den Behördenleiter. Die Juristen fragten nach einer Rechtfertigung für
diese Maßnahme.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hatte am Mittwoch
(04.09.) in einem persönlichen Gespräch die Gelegenheit, die
entstandenen Irritationen auszuräumen. Zusammen mit seinem
Abteilungsleiter Polizei, Herrn Leitenden Polizeidirektor Detlef
Gernandt, erklärte der Polizeichef gegenüber Herrn Dr. Jochen Heide,
Herrn Dr. Jörg Geerlings und Herrn Dr. Sven-Joachim Otto, dass beim
großen Neusser Bürgerschützenfest die Sicherheit der Besucher und der
Schützen für die Polizei oberste Priorität haben muss.
Vor diesem
Hintergrund wurden anlässlich des diesjährigen Wackelzuges an wenigen
Engstellen des Zugweges polizeiliche Videoaufnahmen offen durchgeführt.
Mit diesem Material sollten in einer Nachbereitung zum Schützenfest alle
Beteiligte in die Lage versetzt werden, die Situation an diesen
Engstellen problemorientiert aus eigener Anschauung nachzuvollziehen und
bewerten zu können. Ziel der Polizei ist es, die Umzüge sicher zu
gestalten, damit sie auch künftig in traditioneller Art und Weise
durchgeführt werden können.
Der Landrat erklärte, dass die
Videoaufnahmen des Wackelzuges einen rechtlichen Grenzfall darstellen.
Die Polizei hat die Aufgabe Gefahren abzuwehren. Darüber hinaus wird von
ihr im Rahmen des Sicherheitskonzeptes auch eine Beurteilung der
Gefahrenlage erwartet. Bei der Dokumentation möglicher
Gefahrensituationen kann es zu Problemen mit datenschutzrechtlichen
Vorschriften kommen. Ziel war nicht die Aufnahme von Zuschauern oder
Zugteilnehmern sondern die Dokumentation von Situationen, die für die
Beurteilung der Gefahrenlage wichtig sein können. Der Polizeichef
stellte klar, dass er die Bedenken und Sorgen der Anwälte nachvollziehen
könne und aus diesem Grund schon vor dem Gespräch die Vernichtung der
Aufnahmen angeordnet hat. Die Aufnahmen wurden nicht ausgewertet und
sind bereits vernichtet. "Die Polizei wird zukünftig auf solche
Videoaufnahmen beim Neusser Schützenfest verzichten", betonte der
Landrat.
Die Rechtsanwälte Dr. Jochen Heide, Dr. Jörg Geerlings
und Dr. Sven-Joachim Otto, die sich als aktive Schützen an den Landrat
als Polizeichef gewandt haben, teilten mit, dass die Angelegenheit
aufgrund der Zusage des Landrates für sie abschließend geklärt ist.
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