Donnerstag, 13. Juni 2013

POL-NE: Behördenübergreifende Geschwindigkeitskontrollen

presseportal.de Rhein-Erft Kreis / Rhein-Kreis Neuss (ots) - Sowohl bei der Polizei im Rhein-Erft Kreis als auch bei den Ordnungshütern im Rhein-Kreis Neuss gingen in der Vergangenheit immer wieder Hinweise von Bürger ein, die über wesentlich zu schnelles Fahren auf der Bundesstraße 59 n zwischen Rommerskirchen und Pulheim berichteten. Nach Absprachen zwischen den Verkehrsdiensten der beiden Behörden wurden gemeinsame Kontrollen in diesem Bereich vereinbart. Die Beamten des Rhein-Kreises haben am Dienstag (11.06.), zwischen 16.00 und 20.50 Uhr auf der Bundesstraße in Rommerskirchen die Geschwindigkeit überwacht.
Ergebnis Rhein-Kreis Neuss: 131 Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden. In diesen Fällen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h um bis zu 20 Km/h überschritten.
23 Anzeigen (davon waren 3 Lkw und 5 Kräder betroffen). In diesen Fällen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Km/h überschritten.
Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug an diesem Tag 48 Km/h. Ein Autofahrer wurde im 70er Bereich mit 118 Stundenkilometern gemessen. Ihn erwartet eine Geldbuße von 160 Euro, 3 Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Etwa 8 Kilometer weiter hatten die Beamten des Rhein-Erft Kreises auf der gleichen Straße ihre Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet. Gemessen wurde ebenfalls am Dienstag (10.06.), in der Zeit zwischen 16.00 und 19.30 Uhr, in Höhe Pulheim.
Ergebnis Rhein-Erft Kreis:
40 Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden. In diesen Fällen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h um bis zu 20 Km/h überschritten.
10 Anzeigen kommen auf Autofahrer zu, die mit mehr als 120 Km/h unterwegs waren.
Am schnellsten unterwegs war ein Autofahrer, der mit 183 Km/h gemessen wurde. Bei dieser Überschreitung kommt auf den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten zu.
Die gemeinsamen Geschwindigkeitsüberwachungen werden fortgesetzt.

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