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In einer 13-seitigen Begründung hat der Senat des
Oberverwaltungsgerichts Münster den Ratsbeschluss zur sukzessiven
Schließung der Barbara-Gerretz-Schule zerpflückt. Die Stadt habe sich
auf eine falsche Rechtsgrundlage berufen, konkrete Auflösungsgründe
nicht benannt, den Charakter der Bekenntnisschule verkannt, den
Elternwillen nicht ausreichend gewürdigt, Prognosen ohne Realitätsbezug
angefertigt. Kurz: Der Beschluss vom Juni vergangenen Jahres sei "nach
gegenwärtigem Erkenntnisstand rechtswidrig". mehr
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