ngz-online.de Das Standesamt der Stadt Neuss muss die Vaterschaft eines Neussers
anerkennen, der sein Kind in Indien von einer Leihmutter hat austragen
lassen. Da die Frau unverheiratet gewesen sei, das Kind nachweislich von
ihr stamme und sie die Vaterschaft des Deutschen bestätigt habe, stehe
der Anerkennung mit dem Eintrag im Geburtenregister nichts im Wege,
entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig, wie ein
Sprecher am Donnerstag mitteilte. mehr
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