presseportal.de Rhein-Kreis Neuss (ots) - Hoffentlich bald steigende Temperaturen und
Sonnenschein machen im Frühjahr vielen Menschen Lust, sich auf das
Fahrrad zu schwingen. Doch aufgepasst: Wer sein Fahrrad abstellt, um
beispielsweise eine Pause zu machen, sollte einige Sicherheitsmaßnahmen
beachten, damit der Drahtesel nicht Langfingern in die Hände fällt.
Im
Jahr 2011 verzeichnete die Polizei im Rhein-Kreis Neuss 2 798
Fahrraddiebstähle. Ein leichter Rückgang der Zahlen im Jahr 2012 (2 406
Fälle) sollte nicht zur Leichtfertigkeit verführen.
Darum hier ein paar Tipps:
Entscheiden
sie sich bei der Wahl ihres Fahrradschlosses für geprüfte Qualität und
hochwertiges Material. Ein bisschen mehr anzulegen kann sich auszahlen,
wenn sich ein potentieller Dieb im Einzelfall, durch den befürchteten
Mehraufwand abschrecken lässt oder das Schloss einem tatsächlichen
Aufbruchsversuch standhält. Eine Orientierungshilfe über geprüfte
Fahrradschlösser erhalten Sie unter anderem beim Verband der
Schadensversicherer (VdS) unter www.vds.de/2rad,
der Stiftung Warentest oder bei Ihrer Polizei, speziell beim
Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz. Allgemeine Tipps
zur Kriminalprävention, wie auch den polizeilichen Fahrradpass als App
für Smartphones, finden Sie auf der Homepage www.polizei-beratung.de.
Stellen sie ihr Rad nach Möglichkeit so ab, dass sie es immer im Blick haben.
Schließen sie den Fahrradrahmen und die Räder grundsätzlich an fest verankerte Gegenstände an (zum Beispiel an Laternen, etc.).
Notieren
sie sich die individuelle Fahrradrahmennummer (diese finden sie in der
Regel auf dem Fahrradrahmen und auf der Rechnung des Händlers). Sollte
es doch einmal zu einem Diebstahl kommen, kann das Fahrrad anhand dieser
Nummer zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben werden und bei
Wiederauffinden seinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden.
Lassen
sie ihr Fahrrad codieren. Dabei wird eine individuelle Kennung
angebracht, anhand derer das Rad in einem Computersystem erfasst wird
und ab diesem Zeitpunkt dem Eigentümer bei jeder Überprüfung zuzuordnen
ist. So wird auch der Absatz durch den Dieb erschwert, da kein Hehler
gerne gekennzeichnete Fahrräder ankauft. Nähere Informationen, wann und
wo sie ihr Fahrrad bei der Polizei kostenlos codieren lassen können,
finden sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Neuss: http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss dort unter "Service" und "Termine", oder sie rufen an unter 02131-3000.
Viel
wichtiger als die Sicherung ihres Fahrrades ist jedoch, dass SIE immer
sicher an ihrem Ziel ankommen. Im Jahr 2012 zählte die Polizei insgesamt
529 verletzte Radfahrer bei Verkehrsunfällen im Rhein-Kreis Neuss. In
drei Fällen wurden Fahrradfahrer bei Verkehrsunfällen getötet.
Hierfür
ist nicht immer rücksichtsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer
verantwortlich. Manchmal kann ein einfaches Sturzgeschehen zu
schwerwiegenden Verletzungen, vorwiegend im Kopfbereich führen.
Umso
wichtiger ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms. Dies ist zur
Zeit noch keine Pflicht, trotzdem sollte sich jeder die Frage stellen,
ob er den zumeist "stärkeren Verkehrsteilnehmern" ungeschützt "die Stirn
bieten" will.
Auch auf dem Drahtesel sollte man die notwendige
Zurückhaltung beim Genuss alkoholischer Getränke walten lassen. Wussten
sie, dass man sich auch als Fahrradfahrer strafbar machen kann, wenn man
mit einem relativ geringen Promillewert offensichtlich fahruntüchtig
ist?
Der Gesetzgeber hat an Trunkenheitsfahrten (ob mit Pkw oder
Fahrrad) zum Teil empfindliche Strafen geknüpft, weil sich belegen
lässt, dass die resultierende Gefahr für den Betrunkenen und andere
Verkehrsteilnehmer extrem hoch ist. Im Zweifelsfall also lieber das
Fahrrad stehen lassen und zu Fuß gehen.
Aber nicht nur der
Fahrradfahrer, sondern auch sein Gefährt muss verkehrssicher sein, das
heißt es müssen alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände angebracht
sein und bei Bedarf auch genutzt werden. Ohne Licht kann eine Fahrt in
den frühen Morgen- oder späten Abendstunden schon mal zum "Blindflug"
werden. Sehen und gesehen werden ist hier das Motto. Auch reflektierende
Kleidung schafft Sicherheit durch Sichtbarkeit.
Es darf in aller
Regel nur in Fahrtrichtung rechts gefahren werden. Ist ein Fahrradweg
mit Verkehrszeichen ausgeschildert, muss dieser grundsätzlich genutzt
werden.
Stellen sie sich folgende Situation vor: Sie möchten als
Autofahrer an einer Kreuzung nach rechts abbiegen. Sie vergewissern sich
also, dass von links kein Verkehr kommt. Aber achten sie auch auf den
Radfahrer, der (unerlaubter Weise) von rechts unmittelbar vor ihren
Wagen fährt?
Beachtet man ein paar Sicherheitsaspekte, steht
einem ungetrübten Fahrradvergnügen nichts mehr im Wege. Also genießen
sie schöne Spazierfahrten auf gut ausgebauten Radwanderwegen im
Rhein-Kreis Neuss und der Umgebung. Und sollten sie noch Fragen haben,
wie sie sich und ihr Fahrrad effektiv schützen können, dann wenden sie
sich gerne an die Polizei des Rhein-Kreis Neuss. Die Beamten des
Kriminalkommissariats für Prävention und Opferschutz, sowie die
Verkehrssicherheitsberater informieren sie gerne und umfassend. Termine
können unter der Telefonnummer 02131-3000 vereinbart werden.
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