Mittwoch, 19. September 2012

POL-NE: Verletzte Fahrradfahrerin erlag ihren schweren Kopfverletzungen

presseportal.de Neuss / Rhein-Kreis-Neuss (ots) - 485 Radfahrer verunglückten 2011 im Rhein-Kreis Neuss. Diese Verkehrsteilnehmer sind ungeschützt und haben weder wie Kraftfahrer einen schützenden Blechwall um sich, noch tragen sie wie Kradfahrer besondere Schutzkleidung. Der als Schutz sehr wirksame Helm wird häufig insbesondere von jungen Menschen abgelehnt. Das Tragen ist uncool, zerstört die Frisur, ist nur was für "Weicheier" oder dem einen oder anderen einfach zu unbequem oder lästig.
Häufig kommt es bei Verkehrsunfällen mit Radfahrern zu schweren Kopfverletzungen. Die Hälfte der tödlich verunfallten Radfahrer bundesweit starb an den Folgen einer Kopfverletzung. Viele Verunglückte erleiden als Folge der Unfälle schwere Behinderungen, mit denen sie leben müssen.
Das Tragen eines Fahrradhelmes kann Leben retten bzw. schlimme Verletzungen verhindern. Dies zeigen Fälle aus der Vergangenheit. In Jüchen befuhr ein Schüler mit seinem Rad einen kombinierten Geh/Radweg und kam ins Straucheln. Dabei näherte er sich dem Fahrbahnrand und berührte mit seinem Lenker einen auf der Fahrbahn an ihm vorbei fahrenden Kleinlastwagen. Die an der Seite des LKW angebrachten Laschen für die Plane berührten dabei den Kopf des Schülers. Der Helm wurde dabei schwer beschädigt, der Schüler jedoch erlitt nur eine leichte Prellung. In Neuss schlug bei einem Unfall ein Schüler mit dem behelmten Kopf in die Scheibe eines PKW. Die Scheibe zerbarst, der Schüler trug nur leichte Verletzungen davon.
Diese und andere Vorfälle aus der Vergangenheit zeigen, dass das Tragen eines Fahrradhelmes nicht "uncool" ist, sondern im Ernstfall Leben retten kann.
Die Polizei Neuss wirbt seit Jahren um mehr Akzeptanz für den Helm.
Die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde bringen das Thema "Fahrradhelm" nicht nur während der Radfahrausbildung in den Grundschulen, sondern schon bei Elternabenden in Kindergärten und bei öffentlichen Aufklärungsaktionen an den Mann bzw. an die Frau.
Aber auch erwachsene Radfahrer sollten zum eigenen Schutz Helme tragen, denn auch sie sind nicht davor gefeit, bei einem Unfall schwerste Kopfverletzungen zu erleiden.
Es stimmt, dass Helme zwar keine Unfälle und auch nicht alle Verletzungen verhindern können, jedoch dämpft ein Helm bei einem Unfall den Aufprall des Kopfes und verhindert so schwere Schädelverletzungen, die tödlich enden oder bleibende Schäden zur Folge haben können.
Leider zeigt die schwerwiegende Folge eines Unfalls, dass das Nichttragen eines geeigneten Fahrradhelmes tragisch enden kann. Wir berichteten am Dienstag, dem 18.09.2012 über einen Unfall in Neuss (siehe Pressemeldung vom 18.09.2012 -15:00-).
Der Fahrer eines PKW erfasste an der Kreuzung Steinhausstraße/Engelbertstraße beim Abbiegen eine 73-jährige Fahrradfahrerin. Diese wurde auf die Motorhaube aufgeladen und stürzte durch die Wucht des Aufpralls mehrere Meter weiter auf die Fahrbahn. Die Seniorin erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass sie noch am gleichen Tag in einem Krankenhaus verstarb.
Die Polizei bittet zum wiederholten Male sehr eindringlich alle Radfahrer, Fahrradhelme zu nutzen.
Erwachsene haben hier gegenüber Kindern eine ganz klare Vorbildfunktion.

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