presseportal.de Neuss (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Mordkommission
Die intensiven Ermittlungen der Mordkommission haben ergeben, dass sich Fallah Sänger noch am Tattag von Deutschland aus in Richtung Türkei abgesetzt hat. Die Fahnder gehen davon aus, dass die Flucht weiter in den Irak geht.
Die Fahndungsmaßnahmen dauern auch international an. Sollte dem Beschuldigten die Flucht in sein Geburtsland gelingen, gibt es mangels Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr keine Möglichkeit zu weiteren Ermittlungen dort.
Die Ausreise erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem die Tat noch nicht entdeckt war. Offensichtlich hat sich der Gesuchte zeitnah zur Tat in einem Reisebüro ein Flugticket besorgt. Da der Todeszeitpunkt noch nicht abschließend feststeht, ist unklar, ob der Tatverdächtige dieses Ticket vor oder nach der Tat erworben hat. Diese Frage wird geklärt werden, wenn das Gutachten der Rechtsmedizin zur Todeszeitbestimmung vorliegt.
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