ngz-online.de Bei Terrorgefahr müssen öffentliche Straßen in Hafenanlagen von der Polizei und nicht vom Eigentümer kontrolliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag auf Klage der Neuss-Düsseldorfer Häfen entschieden (Az. 6 K 254/11). mehr
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen