Nach polizeilichen Erfahrungen ist bei der Teilnahme an solchen Veranstaltungen Vorsicht geboten. Das Versprechen von Gewinnen, die im Rahmen der Busfahrt übergeben werden sollen, sowie die Verwendung einer Postfachadresse in der Antwortkarte sind untrügliche Zeichen für eine unseriöse "Kaffeefahrt". Die versprochenen Gewinne wird es dort aller Erfahrung nach nicht geben.
Bei den Veranstaltungen, die häufig in abgelegenen Lokalitäten stattfinden, werden Gesundheitsprodukte (zu vielfach überhöhten Preisen) angeboten. Sollte es dann wirklich "Geschenke" geben, hat der Käufer diese selbstverständlich mehr als mitbezahlt.
Bei der Kripo in Kaarst gingen vermehrt Anfragen zu solchen Einladungen ein. Das Misstrauen ist mehr als berechtigt.
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss rät zur Vorsicht. Wer aber dennoch an einer solchen Reise teilnehmen möchte, sollte auf jeden Fall ein paar Dinge grundsätzlich beachten:
- Niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet fühlen! Sich auf Kaffeefahrten unterhalten lassen, Speisen verzehren und Geschenke annehmen ist dagegen kein Problem. - Nichts unterschreiben, was nicht genau verstanden wird. Unterschriften sind nie "reine Formsache", mündliche Absprachen immer unwirksam. - Bei Verträgen auf Kaffeefahrten auf Datum und Unterschriften achten. Die Belehrung über Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden, fehlendes oder falsches Datum erschwert den Widerruf. - Vertragsdurchschrift fordern, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.Weitere Auskünfte sind bei folgenden Adressen zu erhalten: im Internet unter www.propk.de und bei der Polizei des Rhein-Kreises Neuss unter der Telefonnummer 02131 3000.
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