Mittwoch, 15. Februar 2012
Meerbusch Rosenmontag: Beamte haben feierfrei
rp-online.de Schon 1993 hat das Bundesarbeitsgericht (5AZR16/92) entschieden, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst keinen Anspruch darauf haben, an Rosenmontag von der Arbeit freigestellt zu werden.
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