ngz-online.de Der Energieversorger evd sieht keinen Grund, künftig Gaskunden beziehungsweise denjenigen, die auf Rückerstattung von Kosten geklagt hatten, pauschal Geld zurückzuerstatten – obwohl im Fall einer Dormagener Klägerin nun der Bundesgerichtshof (BGH) der evd signalisiert hatte, dass die von ihr angestrebte Revision aussichtslos sei. mehr,
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