Die Frist für die rückwirkende Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wird voraussichtlich bis zum 30. Juni verlängert. Dafür hat das Bundessozialministerium die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte eingeleitet. Das Kreissozialamt empfiehlt daher allen, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, dies vorsorglich bis zum 30. Juni nachzuholen. Nur so ist noch eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 möglich.
Mit der Verabschiedung des Bildungs- und Teilhabepaket war im März der Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern gefallen. So kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenträger ist im Kreisgebiet der Rhein-Kreis Neuss - die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden.
Anträge können im jeweils örtlichen Jobcenter-Büro oder Rathaus eingereicht werden. Antragsformulare und weitergehende Unterlagen stehen auch im Internet zur Verfügung.
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