Bild.de Zehn Jahre lang hat Ayse D. (37) im Johannes von Gott Pflegeheim in Neuss geputzt – bis vergangenen November...
„Da flatterte mir plötzlich die Kündigung ins Haus“, sagt die Türkin, die bei der Kölner Schubert Unternehmensgruppe angestellt war. „Zuvor hatte die Vorarbeiterin mich gefragt, ob ich bei der Arbeit mein Kopftuch ablegen würde“, erinnert sich die gläubige Muslimin. „Als ich ablehnte, sagte sie, dass ich dann wohl nicht mehr im Heim arbeiten könnte. Die Leitung wünsche das nicht!“
GEFEUERT, WEIL SIE EIN KOPFTUCH TRÄGT!
Ayse D. schaltet einen Anwalt ein. „Der Gütetermin vor dem Mönchengladbacher Arbeitsgericht scheiterte“, sagt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Jan-Philipp Kraa. „Wir erfuhren, dass der Arbeitgeber keine andere Einsatzstelle für meine Mandatin in Neuss hat. Deshalb habe er die Kündigung aussprechen müssen.“
Ayse ist verzweifelt. „Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, sechs Tage in der Woche gearbeitet, pünktlich und fleißig. Im Heim hat niemand etwas zu mir gesagt.“ Aber an ihrem Kopftuch scheint die in katholischer Trägerschaft geführte Einrichtung der Neusser St. Augustinus Kliniken Anstoß zu nehmen.
Ende Februar soll vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Im Gespräch mit BILD zeigt sich ihr Arbeitgeber aber kooperativ. Bernd Tepass von der der Schubert Unternehmensgruppe: „Wir sind zuversichtlich, für die Dame eine ortsnahe Stelle zu finden.“ Von den St. Augustinus Kliniken war gestern keine Stellungnahme zu bekommen.
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