Donnerstag, 16. Dezember 2010

POL-NE: Ein Trickdieb gab sich als Ermittlungsbeamter der Kriminalpolizei aus

pressemappe.de Neuss-Furth (ots) - Die 87jährige Bewohnerin eines Hauses auf der Schlesienstraße wurde am Mittwoch (15.12.2010), gegen 14.30 Uhr, Opfer eines Betrügers. Bereits auf der Straße wurde sie von einem Mann angesprochen, der sich als Kriminalbeamter ausgab. Unter dem Vorwand, in der Nachbarschaft sei eingebrochen worden und der Täter auf frischer Tat festgenommen werden konnte, forderte er die Rentnerin auf, nach zu schauen, ob ihr Bargeld und ihr Schmuck sich noch in der Wohnung befinden würden. Arglos kam die Frau den Aufforderungen nach. Später gab der Betrüger an, dass er den Schmuck nun in seinem Auto fotografieren müsste, weil dort seine Kamera wäre. Als dieser Mann dann kurze Zeit später nicht mehr zurück kam, verständigte die ältere Frau über Notruf die Polizei. Leider konnten die Beamten ihr nur erklären, dass sie offensichtlich einem Betrüger auf den Leim gegangen war. Geld und Schmuck hatte der Mann mitgenommen und war dann vom Tatort verschwunden. Er kann wie folgt beschrieben werden: Cirka 170 Zentimeter groß, schlanke Statur, dunkle, kurze Haare, bekleidet mit einer blauen Jeans und einer dunkelblauen Jacke
Eine eingeleitete Fahndung im Bereich des Tatortes verlief negativ. Zeugen, denen eine Person aufgefallen ist, auf die diese Personenbeschreibung passt oder die möglicherweise auch in der geschilderten Form von einem Mann angesprochen wurden, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 02131 - 3000 bei der Kriminalpolizei zu melden. Den geschilderten Sachverhalt nimmt die Polizei im Rhein-Kreis Neuss zum Anlass, darauf hin zu weisen, dass Ermittlungsbeamte in ziviler Kleidung sich beim Ansprechen von Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich mit einem Polizeidienstausweis im Scheckkartenformat als Polizeibeamte zu erkennen geben. Beim Lesen dieses Ausweises sollte man sich ausreichend Zeit lassen, um alles zu erkennen. Hat man Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kann man telefonisch (auch unter der Nummer -110-) bei der Leitstelle der Polizei nachfragen, ob alles seine Richtigkeit hat. Müssen Gegenstände fotografiert werden, so erfolgt dies grundsätzlich im Beisein des Besitzers. Befindet sich zum Beispiel die notwenige Kamera im Streifenwagen, so werden sich die Beamten kurz entschuldigen und anschließend mit der Kamera zurück kommen. Wenn Polizeibeamte etwas entgegen nehmen, sicher stellen oder beschlagnahmen, so erhält jeder Betroffene einen förmlichen Beleg mit Unterschrift.

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