NGZ-Online.de Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anspruch auf einen Innenstadtparkplatz verbunden. Mit diesem Hinweis begegnete Franz Kolbecher vom Amt für Verkehrsangelegenheiten jetzt der Beschwerde einer Neubürgerin, die ein Missverhältnis zwischen Parkplätzen und Parkausweisen für Innenstadtbewohner moniert. Ergebnis: Sie müsse bis zu 45 Minuten Fußweg auf sich nehmen, behauptete sie in einem Schreiben. mehr
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