Dienstag, 13. August 2013
Neuss Obdachlose müssen jetzt Anträge zur Wahl stellen
ngz-online.de Auch Obdachlose haben ein Wahlrecht – darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hin. Sie müssen sich allerdings ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
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